Unvereinbarkeitsbeschluss

Die Mitgliedschaft in und die Kandidatur oder Wahrnehmung eines Mandats oder Amts für eine Partei oder Organisation, die in einem oder mehreren Bundesländern oder auf Bundesebene vom Bundesamt bzw. zuständigen Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert extremistisch und / oder verfassungsfeindlich eingestuft ist , ist mit einer Mitgliedschaft im Rotary Club Berlin Platz der Republik und den rotarischen Werten nicht vereinbar. Mit Feststellung der Doppelmitgliedschaft / Kandidatur / Mandatsträgerschaft / Amtsträgerschaft durch das Board mit 2/3 Mehrheit aller Boardmitglieder erlischt die rotarische Mitgliedschaft. (§ 6 Ziff. 8 der Clubsatzung)