Unvereinbarkeitsbeschluss
Die Mitgliedschaft in und die Kandidatur oder Wahrnehmung eines
Mandats oder Amts für eine Partei oder Organisation, die in einem
oder mehreren Bundesländern oder auf Bundesebene vom Bundesamt bzw.
zuständigen Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert
extremistisch und / oder verfassungsfeindlich eingestuft ist , ist
mit einer Mitgliedschaft im Rotary Club Berlin Platz der Republik
und den rotarischen Werten nicht vereinbar. Mit Feststellung der
Doppelmitgliedschaft / Kandidatur / Mandatsträgerschaft /
Amtsträgerschaft durch das Board mit 2/3 Mehrheit aller
Boardmitglieder erlischt die rotarische Mitgliedschaft.
(§ 6 Ziff. 8 der Clubsatzung)