Unvereinbarkeitsbeschluss
Die Mitgliedschaft in und die Kandidatur oder Wahrnehmung eines Mandats oder Amts für eine Partei
oder Organisation, die in einem oder
mehreren Bundesländern oder auf Bundesebene vom Bundesamt bzw. zuständigen Landesamt für
Verfassungsschutz als gesichert
extremistisch und / oder verfassungsfeindlich eingestuft ist , ist mit einer Mitgliedschaft im
Rotary Club Berlin Platz der Republik und den
rotarischen Werten nicht vereinbar. Mit Feststellung der Doppelmitgliedschaft / Kandidatur /
Mandatsträgerschaft / Amtsträgerschaft
durch das Board mit 2/3 Mehrheit aller Boardmitglieder erlischt die rotarische Mitgliedschaft.
(§ 6 Ziff. 8 der Clubsatzung)